Österreichische Zeitschrift für Verkehrswissenschaft – ÖZV
Hinweise für Autorinnen und Autoren zur Einreichung von „peer-reviewed“-Fachartikeln

1. Redaktionskonzept

Die Österreichische Verkehrswissenschaftliche Zeitschrift - ÖZV ist ein Organ der Österreichischen Verkehrswissenschaftlichen Gesellschaft - ÖVG. Diese umfasst sowohl Beiträge, die „peer-reviewed“ wurden, als auch solche, die nicht „peer-reviewed“ sind. Beide Beitragsformen müssen Themen aus dem Bereich des Verkehrswesens behandeln.

2. Manuskripte

2.1 Redaktionsgrundsatz

In der Regel werden nur Beiträge angenommen, die nicht bereits in gleicher oder weitgehend ähnlicher Form veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen worden sind. Beiträge, die einen Peer-Reviewing-Prozess durchlaufen haben, werden speziell gekennzeichnet.

2.2 Anforderungen an Fachbeiträge

     • Für die Zielgruppe des Verkehrswesens (Wissenschafter, Experten, Praktiker, Politiker) von Interesse und in den Fachbereich des Verkehrswesens passend.

     • Innovative oder neue Theorien, Methoden, Interpretationen, Erkenntnisse, Ergebnisse, Daten, Analysen, Lösungen oder Blickwinkel.

     • Behandeltes Thema muss kritisch und objektiv sein.

     • Verwendete Methoden müssen klar und nachvollziehbar und für die behandelte Aufgabenstellung geeignet sein.

     • Schlussfolgerungen, Erkenntnisse und Ergebnisse müssen begründet und schlüssig sein.

     • Keine fragwürdigen Behauptungen, spezielle Interessenvertretung, Werbung oder politischer Stellungnahme.

     • Literaturhinweise sind dem Thema angemessen auszuführen, aktuell und den Fachbereich abdeckend.

     • Der Text muss verständlich und in gutem Deutsch (Stil und Sprache) abgefasst sowie klar und verständlich strukturiert sein.

     • Kurzfassung und Abstract sollen die wesentlichen Inhalte und Aussagen des Textes beinhalten.

     • Tabellen und Abbildungen sollen die Aussagen des Textes unterstützen.

     • Es sind dem Inhalt entsprechende „keywords“ (Schlüsselwörter) zu benennen.

2.3 Begutachtungsprozess

Jeder Fachbeitrag, der auf Wunsch der Autoren einem „Peer-Reviewingprozess“ unterzogen werden soll, wird einem anonymen Begutachtungsprozess (sowohl Autoren als auch Gutachter bleiben anonym) unterzogen. Der Begutachtungsprozess erfolgt nach dem vorgegebenen Schema.

Das Ergebnis wird den Autoren zugesendet. Der Gutachter ist angehalten, das Urteil zu begründen und gegebenenfalls auch Verbesserungsvorschläge zu machen. Er gibt eine der folgenden Empfehlungen ab:

Der eingereichte Artikel ist

     • in der vorliegenden Form für die Veröffentlichung geeignet;

     • benötigt eine geringfügige Überarbeitung vor der Veröffentlichung;

     • benötigt eine substantielle Überarbeitung und ist vor einer Veröffentlichung nochmals zu begutachten;

     • ist für eine Veröffentlichung abzulehnen. 

Die Schriftleitung der ÖZV folgt den Empfehlungen des Gutachters. Die Schriftleitung behält sich vor, geringfügige, der besseren Verständlichkeit oder dem einheitlichen Duktus der Zeitschriften dienende Änderungen des Manuskripts ohne Rücksprache mit dem Verfasser oder Gutachter vorzunehmen. Sie behält sich ferner vor, in Absprache mit dem Verfasser Kürzungen des Textes vorzunehmen oder dem Verfasser Änderungen seines Manuskripts vorzuschlagen.

Die Kommunikation erfolgt über die Schriftleitung per Adresse: office@oevg.at

2.4 Manuskriptumfang, Manuskriptform, Versand

Fachbeiträge sollten, falls mit der Schriftleitung nichts anderes vereinbart wurde, in Text, Literaturangaben und Tabellen ca. 30.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen umfassen und durch Abbildungen und Tabellen ergänzt werden. Für die Schreibweise gelten die in den Richtlinien der Rechtschreibreform erarbeiteten Empfehlungen. Sie erleichtern der Schriftleitung die Arbeit, wenn Sie Ihr Manuskript, getrennt in drei folgende Dateien, einreichen:

Aufsatztitel in Deutsch und Englisch; Zusammenfassung (deutsch) und Summary (englisch), je 500 Zeichen einschl. Leerzeichen; Fortlaufender Manuskripttext mit Zwischenüberschriften; Literaturverzeichnis; Anschrift der Verfasserin oder des Verfassers, bei mehreren Verfassern in der Reihenfolge der Nennung; Unterschriften der Abbildungen der Tabellen.

Erstellen Sie Ihre Manuskripttexte mit einem gängigen Textverarbeitungssystem (z.B. MS Word).

2.5 Autorenname(n)

Die Verfasserin oder der Verfasser wird mit Vor- und Familiennamen und mit Wohn- oder Arbeitsort nach dem Titel des Beitrages genannt. Am Ende des Beitrags erscheint die Anschrift der Verfasserin oder des Verfassers. geben Sie diese mit akademischen Graden, gegenwärtiger Funktion, Position oder Berufsbezeichnung, Postadresse und E-Mail-Anschrift an. Wenn es sich um mehrere Autoren handelt, werden die Hinweise und Namen aller Verfasserinnen und Verfasser in der vom einsendenden Verfasser genannten Reihenfolge angeführt.

2.6 Manuskriptgestaltung

2.6.1 Textgliederung

Längere Texte können Sie mit Zwischentiteln in Abschnitte (1.ff.) und Unterabschnitte (1. 1ff). gemäß DIN 1421 gliedern. Eine weitere ziffernmäßige Untergliederung sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. Umfangreichere Aufzählungen können Sie mit Hilfe von Spiegelpunkten strukturieren.

2.6.2 Hervorhebungen

Begriffe oder Passagen, die Sie im laufenden Text hervorheben möchten, markieren Sie im Manuskript. Bei Namensnennungen von Personen markieren Sie den Nachnamen (Familiennamen).

2.6.3 Literaturangaben

Im laufenden Text geben Sie Literatur- und Quellennachweise mit dem Nachnamen des Verfassers (z.B. „Maier 2003“) oder Herausgebers, bei gleichem Nachnamen verschiedener Verfasser oder Herausgeber, den Nachnamen mit abgekürztem Vornamen und mit dem Veröffentlichungsjahr an (z.B. „Müller A. 2001“). Geben Sie nur solche Literatur an, auf die im Text Bezug genommen wird und die zitiert ist. Setzen Sie Namen und Jahr in runde Klammern und trennen Sie diese nicht durch ein Komma. Bei mehreren Namen trennen Sie Einzelzitate innerhalb der runden Klammern durch ein Komma (z.B. „Maier, Müller 2000“). Wenn mehr als zwei Autoren vorhanden sind, schreiben Sie nur zwei Nachnamen und fügen Sie „et al.“ an.

Im Literaturverzeichnis stellen Sie die zitierten Veröffentlichungen und Quellen in der alphabetischen Folge der Autoren oder Herausgeber zusammen. Die Titelangaben im Literaturverzeichnis in Anlehnung an DIN 1505 in gekürzter Form:

     • Bei Büchern und anderen selbständigen Schriften:

        Zuname, Vorname aller Verfasser, Erscheinungsjahr in runder Klammer, Buchtitel. Erscheinungsort, Auflagenbezeichnung, ggf. Reihenangabe in runder Klammern, Erscheinungsort, Seite(n), aus welcher das Textzitat stammt: „Seite x" oder „Seite x bis g“. Bei mehrmaligen Zitaten aus derselben Schrift geben Sie alle Seiten der zitierten Inhalte an. Trennen Sie diese Angeben durch Beistriche ",", ausgenommen den Titel mit "." und schließen Sie die letzte Angabe mit einem Punkt "." ab.

     • Bei Sammel- und Beitragswerken:

        Zuname, Vorname aller Verfasser, Erscheinungsjahr in runder Klammer, Beitragstitel. In: Titel des Sammelwerkes, Herausgeber (Hrsg.), Seitenzahl, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr.

     • Bei Aufsätzen aus Zeitschriften:

        Zuname, Vorname aller Verfasser, Erscheinungsjahr in runder Klammer, Titel des Aufsatzes. Kurztitel der Zeitschrift, Band- oder Jahrgangszahl, Heft- oder Lieferungsnummer, Erscheinungsort, Seitenzahl.

2.6.4 Fußnoten

Wenn Sie meinen, auf Fußnoten nicht verzichten zu können, sollten Sie die Anzahl so klein wie möglich zu halten. Nummerieren Sie die Fußnoten fortlaufend durch eine hochgestellte Zahl ohne Klammer.

2.7 Abbildungen und Tabellen

2.7.1 Abbildungen und Tabellen im Text

Abbildungen, Graphiken und Tabellen lockern den Text auf, machen schwierige Textzusammenhänge klarer und sind deshalb sehr willkommen. Ihre Anzahl muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des Textes stehen.

2.7.1.1 Vorlagen von Abbildungen

Stellen Sie uns Dateien in gängigen Formaten (jpg, tif, ppt) zur Verfügung, die ohne Qualitätsverlust auf die vorgenannten Formate vergrößert bzw. verkleinert werden können. Die Auflösung sollte bei Flächenabbildungen 300 dpi und bei Strichabbildungen 1200 dpi betragen (bei einer 1:1-Wiedergabe).

2.7.1.2 Bildunterschriften, Tabellenüberschriften, Formeln

Nummerieren sie Bildunterschriften und Tabellenüberschriften fortlaufend. Bildunterschriften und Tabellenüberschriften sollen möglichst kurz und prägnant sein, müssen jedoch den Inhalt so erklären, dass diese auch ohne Text verständlich sind. Kennzeichnen Sie im fortlaufenden Text des Manuskripts die Stelle, an der die Abbildungen erscheinen sollen durch entsprechende Verweise wie „siehe Abb. 1“, „siehe Tab. 2“.

2.7.1.3 Rechte Dritter

Bei Abbildungen und Texten/Tabellen, die nicht von Ihnen stammen, gehen wir davon aus, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Soweit erforderlich, sollten Sie dies durch einen Genehmigungsvermerk sicherstellen.

Stand: 1. Juli 2013