Europäische Verkehrspolitik und die Verkehrspolitik der EU-Mitgliedstaaten:
Gegensatz oder Ergänzung am Beispiel Österreichs



Entweder – oder
Sowohl – als auch



Mag. Christian Weissenburger
Sektionschef BMVIT



Übersicht

  • Herausforderung EU-Erweiterung
  • Die grundsätzliche Position Brüssels
  • Forderungen Österreichs an die EU
  • Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger
  • ÖKO-Punkte-System
  • Ausbau des Kombinierten Verkehrs
  • Beispiel Verkehrssicherheit
  • Eisenbahnpolitik EU und Österreich im Vergleich
  • Schlußfolgerungen


  • Herausforderungen der EU-Erweiterung

  • Überlastungserscheinungen hohe politische Sensibilität beim Straßengütertransit
  • Schutz der österreichischen Bevölkerung vor Auswirkungen des ungebremsten Verkehrswachstums (Lärm, Abgas, Unfälle ...)
  • EU-Erweiterung führt zum Anstieg des Warenaustausches und damit zu mehr Verkehr
  • Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger
  • Bessere Auslastung vorhandener Kapazitäten (Schienenverkehr, Wasserstraße)
  • Durch die geografische Lage und


  • Die Position Brüssels

  • Liberalisierung der Märkte (auch des Schienenverkehrsmarktes) und Stärkung des Wettbewerbs
  • Mehr Kostenwahrheit im Verkehr (aber Kostenbegriff unklar und Kostenzurechnung strittig)
  • Keine dirigistischen Eingriffe in den Markt (Einschränkung der Ordnungspolitik)
  • Strenge Regeln bei Beihilfen (Vertragsprinzip)
  • Etablierung des Ausschreibungsprinzips
  • Abgehen vom Prinzip der Harmonisierung
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit


  • Forderungen der österreichischen Verkehrspoltik an die EU

  • Forcierung umweltfreundlicher Verkehrsträger auch durch ordnungspolitische Maßnahmen und
        Verkehrspolitik mit gerechter Kostenanlastung
  • Bis zum Inkrafttreten einer derartigen neuen EU-Verkehrspolitik spezifische Schutzvorschriften für
        Österreich (Schutz sensibler Zonen, Verlängerung des ÖKO-Punkte-Systems oder gleichwertige Regelung)
  • Forcierung und Förderung von Wasserstraße, Schiene und vor allem des Kombinierten Verkehrs
        (Rollende Landstraße, Ausbau Terminals auch im benachbarten Ausland ....)


  • Verlängerung des ÖKO-Punkte-Systems

  • Öko-Punkte-System doppelt bedingt:
  • Schadstoffreduktion beim Transit auf 40% des Wertes von 1991
  • Mengenmäßige Begrenzung durch Limitierung der ÖKO-Punkte und Reduktion der ÖKO-Punkte bei Überschreiten des Referenzwertes um 108%
  • Diese Mengenbegrenzung ist nunmehr hinsichtlich der Datengrundlagen strittig (EU-Standpunkt)
  • EU-Versuch, über Statistikdiskussion dem Prinzip der Freizügigkeit bei Verkehrsmittelwahl näher zu kommen
  • ÖKO-Bonus, Qualitäts- und Verlagerungsbonus (im Personenverkehr)
  • Transport Gefährlicher Güter auf der Schiene
  • Anschlussbahnförderung
  • KV-Förderung
  • Rollende Landstraße
  • UKV (wenn Eisenbahn-Transit)
  • KV-Ausrüstung
  • Privatbahnförderung – Infrastruktur
  • Programm "Marco Polo"


  • Verringerung des Kfzverkehrs durch Ausbau des KV

  • KV ist kein "Selbstläufer" im Binnenverkehr – Liberalisierung erschwert
        Zusammenarbeit und könnte daher KV gefährden
  • Bahnen haben Zusammenarbeitswillen bisher nicht sehr deutlich gezeigt
  • EU-Position (Trennung Absatz – Infrastruktur) greift fallweise zu kurz
        (Rollende Landstraße erfordert Wettbewerb der Operatoren; Beispiel ÖKOMBI – Bertani)
  • Im KV-Segment ist Trennungsdebatte nur vordergründig – Komplexität des Themas geht weit darüber hinaus
        und erfordert spezifische Lösungen
  • Bei der Förderung der Rollenden Landstraße hat sich die österreichische Position bestätigt (Nachfragezuwachs)


  • Verkehrssicherheitspolitik

  • Nationale Verkehrssicherheitsprogramme in fast allen EU-Staaten
  • Verkehrssicherheitsprogramm der Kommission 2002 – 2010: nationale Zielvorgaben werden dringend vorgeschlagen
  • OECD legt den Mitgliedstaaten ebenfalls die Setzung konkreter Ziele nahe
  • Kein Widerspruch in den Positionen


  • Handlungsfelder in Österreich (Auszug)

  • Gurt/Kindersitz
  • Alkohol/Drogen/Medikamente
  • Geschwindigkeit
  • Abstand
  • Führerschein/Ausbildung
  • Unfallhäufungsstellen
  • Straßenraumgestaltung
  • Telematik
  • Bewusstseinsbildung


  • Österreich geht mit der EU konform




    EU-Bahnpolitik scheinbar widersprüchlich

  • Endziel: Trennung Infrastruktur und Absatz
  • Freier Netzzugang für alle Berechtigten
  • Eisenbahnverkehr keine Ausnahmestellung
  • Drastische Einschränkung der Förderungsmölichkeiten im Absatz
  • Stimmen die jüngsten Richtlinien mit diesen Zielen überein?
  • Gehen Österreich und die EU konform?


  • Richtlinie 2001/12

  • Essentielle Funktionen unabhängig vom Eisenbahnverkehrsunternehmen:
  • Konzessionen
  • Zulassung Rollmaterial
  • Trassenvergabe
  • Infrastrukturbenutzungsentgelt
  • Sicherheitsregulierung
  • Gesonderter Ausweis gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und deren Abgeltung


  • Richtlinie 2001/13

  • Konzessionsvergabe unabhängig von Eisenbahnverkehrsunternehmen
  • Alle Eisenbahnunternehmen benötigen eine Konzession
  • Konzession gilt in der gesamten EU
  • Konzession als Marktzugangsvoraussetzung
  • Berichtspflicht über Konzessionen


  • Richtlinie 2001/14 (1)

  • Rechnerische und vermögensrechtliche Trennung Güterverkehr / Personenverkehr
  • Querfinanzierungsverbot gemeinwirtschaftlicher Leistungen des Personenverkehrs zum Güterverkehr
  • Unabhängigkeit des Infrastrukturunternehmens vom Staat (kein Teil der staatlichen Verwaltung; kaufmännisch selbständig)
  • Verankerung der Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und Verantwortung der Unternehmensorgane


  • Richtlinie 2001/14 (2)

  • Sicherheitsbescheinigung für alle Eisenbahnunternehmen
  • Trassenvergabe durch vom Eisenbahn-verkehrsunternehmen unabhängige Stelle(Infrastrukturmanager)
  • Infrastrukturbenutzungungsentgelt durch vom Eisenbahnverkehrsunternehmen unabhängige Stelle eingehoben
  • Regulator als unabhängige Stelle


  • Schlußfolgerungen

  • EU forciert den Wettbewerb auch auf der Schiene
  • Die österreichische verkehrspolitische Position geht in den meisten Punkten mit Brüssel konform
  • Bei der Trennung zwischen Absatz und Infrastruktur ist die österreichische Position nicht gefestigt und daher relativ unverbindlich
  • Die EU-Position dazu ist wohl klar aber wenig verbindlich
  • Bei der Ausschreibung von öffentlichen Verkehrsleistungen bestehen Widersprüche bezüglich Harmonisierungsbedarf und Übergangsfristen
  • Beim Straßentransit ist ein eindeutiger Widerspruch zwischen EU und Österreich gegeben.