Arbeitskreise

ÖVG - ARBEITSKREISE

In den Arbeitskreisen beschäftigen sich ausgewiesene Experten mit aktuellen Entwicklungen in ihrem Fachgebiet.
Die so entstehenden Erkenntnisse werden dann dem interessierten Publikum zugänglich gemacht.

Aktive Arbeitskreise existieren zu folgenden Themen:
-> Barrierefreiheit
-> Eisenbahntechnik (Fahrweg)
-> Nachhaltige Mobilität und Infrastruktur
-> Intermodaler Transport
-> Öffentlicher Personennahverkehr
-> Rail & Road Traffic Management
-> Schienenfahrzeuge
-> Verkehrsrecht
-> Verkehrswissenschaftliche Erhebungs-, Analyse- und Bewertungsmethoden

Die Gründung eines Arbeitskreises sowie dessen LeiterIn wird vom ÖVG Vorstand beschlossen. Es wird dem Arbeitskreisleiter freigestellt, einen Stellvertreter des Arbeitskreisleiters (GF) im Arbeitskreis zu bestimmen.
[Anmerkung: Hier handelt es sich um keinen Geschäftsführer im  handelsrechtlichen Sinn.] Der Arbeitskreisleiter kann einen Schriftführer bestimmen, der für die organisatorischen Aufgaben des Arbeitskreises zuständig ist.

Die Arbeitskreise der ÖVG sind in der Themengestaltung innerhalb ihres Gebietes frei.

Jeder Arbeitskreis muss auf der Homepage der ÖVG ein „Mission Statement“ anführen. In diesem Leitbild sollen die Ziele, Vorgehensweise, Organisation etc. ersichtlich sein. Es sollten mind. zwei Arbeitskreissitzungen pro Jahr einberufen werden.

Die Teilnahme an Arbeitskreisen ist nicht an die Mitgliedschaft der ÖVG gebunden. Der Arbeitskreisleiter hat das Recht, die Teilnehmerzahl zu limitieren und – evt. nach Zustimmung des Arbeitskreises – neue Interessenten aufzunehmen, abzulehnen bzw. Teilnehmer auszuschließen.

Die Arbeitskreisleiter berichten bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung dem Auditorium.