ÖVG - ARBEITSKREISE
In den Arbeitskreisen beschäftigen sich ausgewiesene Expert:innen mit aktuellen Entwicklungen in ihrem Fachgebiet.
Die entstehenden Erkenntnisse werden u.a. bei Veranstaltungen präsentiert bzw. diskutiert.
Unsere aktiven Arbeitskreise:
-> Barrierefreiheit
-> Betriebliche Mobilität
-> Eisenbahntechnik (Fahrweg)
-> Nachhaltige Mobilität und Infrastruktur
-> Intermodaler Transport
-> Rail & Road Traffic Management
-> Schienenfahrzeuge
-> Verkehrsrecht
-> Verkehrswissenschaftliche Erhebungs-, Analyse- und Bewertungsmethoden
Die Einrichtung eines Arbeitskreises wird vom ÖVG Vorstand beschlossen. Der/die Arbeitskreisleiter:in kann eine/n Stellvertreter:in und eine/n Schriftführer:in bestimmen, welche für die organisatorischen Aufgaben des Arbeitskreises zuständig sind. Die ÖVG-Arbeitskreise sind in der Themengestaltung innerhalb ihres Gebietes frei. Jeder Arbeitskreis muss auf der Homepage der ÖVG ein „Mission Statement“ anführen. In diesem Leitbild sollen die Ziele, Vorgehensweise, Organisation etc. ersichtlich sein. Es sollten mind. zwei Arbeitskreissitzungen pro Jahr einberufen werden.
Die Teilnahme an Arbeitskreisen ist nicht an die Mitgliedschaft der ÖVG gebunden. Die Arbeitskreisleitung hat das Recht, die Teilnehmerzahl zu limitieren und – evt. nach Zustimmung des Arbeitskreises – neue Interessenten aufzunehmen, abzulehnen bzw. Teilnehmende auszuschließen.
Die Arbeitskreisleitung berichtet bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung.